Erbschaft und Legat
Ihr Engagement für Mensch, Natur und Erde
– über das Leben hinaus
Vererben Sie Vertrauen in die Zukunft
Mit einer Erbschaft oder einem Legat an die Bio-Stiftung Schweiz sorgen Sie dafür, dass Ihre Werte und Anliegen über das Leben hinaus weitergegeben werden und dauerhaft wirken. Denn es braucht Menschen, die Freiräume erhalten, um sich mit Kraft und Klarheit an den ökologischen und sozialen Brennpunkten unserer Zeit zu engagieren. Die Entwicklung von Ideen, Projekten und Kompetenzen, die dem künftigen Gemeinwohl dienen, braucht Zeit und Raum, und das wiederum kostet Geld.
Information zum neuen Schweizer Erbrecht
Das an heutige Familienverhältnisse angepasste neue Schweizer Erbrecht ist seit Beginn 2023 in Kraft. Seitdem gilt automatisch das neue Erbrecht – unabhängig vom Erstellungsdatum eines Testaments oder Erbvertrags. Wichtig zu wissen: Der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners bleibt unverändert bei der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils.
Das sind die zentralen Neuerungen im neuen Erbrecht
• Der Pflichtteil für Nachkommen wird von drei Vierteln auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs reduziert.
• Eltern haben keinen Pflichtteil mehr.
• Den Teil des Nachlasses, der nicht durch Pflichtteile gebunden ist, nennen Fachleute die frei verfügbare Quote. Eine Erblasserin bzw. ein Erblasser hat dank einer nun höheren frei verfügbaren Quote mehr Handlungsspielraum bei der Nachlassplanung. So kann eine Person im Testament zum Beispiel gemeinnützige Organisationen stärker begünstigen.
Das müssen Sie beachten:
• Ohne Testament oder Erbvertrag erben die Verwandten gemäss neuem Erbrecht.
• Bei Bedarf sollte eine Person ihr bestehendes Testament im Jahr 2023 aktualisieren bzw. ergänzen. Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in der Schweiz in Kraft.
Ich stehe Ihnen bei der Nachlassplanung gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie mich unverbindlich für ein persönliches Gespräch.
Mathias Forster, Geschäftsleiter und Stiftungsrat
Telefon +41 61 515 68 30